Chorstatut

1. Der Berliner Vokalkreis ist ein gemischtstimmiger Kammerchor, der sich vorrangig mit geistlicher A-cappella-Musik beschäftigt. Dabei wird ein hohes Maß an Qualität und Präsenz in der Öffentlichkeit angestrebt. Der Chor wird vom Verein „Berliner Vokalkreis e.V.“ getragen.

2. Die musikalische Leitung und Verantwortung liegt beim Chorleiter. Für die sonstigen Belange des Chores ist der Vereinsvorstand verantwortlich. Von allen Chormitgliedern wird die Bereitschaft erwartet, sich aktiv an der organisatorischen Arbeit zu beteiligen.

3. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Chor sind anderweitig erworbene Chorerfahrung, solide Notenkenntnisse, die Fähigkeit, sich selbständig Notentexte zu erarbeiten, Musikalität sowie der Wille und die Fähigkeit, sich in den Chorklang einzuordnen.

4. Der Berliner Vokalkreis ist kein Projektchor, d.h., alle Chormitglieder nehmen an allen, mindestens aber an 80% der Veranstaltungen des Chores (Proben, Probenwochenenden, Konzerte) teil. Nur so ist eine unbedingt notwendige Kontinuität gewährleistet und eine effektive Probenarbeit möglich. Es wird eine Anwesenheitsliste geführt. Wer aus dringenden Gründen zu Veranstaltungen des Chores verhindert ist, teilt dies rechtzeitig vorher dem Chorleiter oder dem/der für die Anwesenheitsliste verantwortlichen Chormitglied mit. Das Pensum versäumter Proben ist durch Eigenstudium nachzuholen.

5. Das Alter bei Neueintritt in den Chor sollte nicht höher als 40 Jahre sein. Besondere stimmliche Befähigung und musikalische Bildung sowie langjährige Chorerfahrung können die fehlende Jugend beim Eintritt in den Chor kompensieren. Beim Eintritt eines/einer Interessenten/in wird eine Testphase von vier Wochen zum gegenseitigen Kennenlernen eingeräumt. Soweit der Mitwirkung im Chor nicht besondere Hinderungsgründe entgegenstehen, erfolgt nach der Testphase ein vorläufiger Eintritt in den Chor mit allen Rechten und Pflichten, verbunden mit der Mitgliedschaft im Berliner Vokalkreis e.V. Für die dauerhafte Mitgliedschaft im Chor schließt sich eine Probezeit an, die durch ein Vorsingen vor Mitgliedern des Chores abgeschlossen wird. Art und Inhalt des Vorsingens legen der Vorstand und der Chorleiter in einer gesonderten Richtlinie fest. Das Vorsingen beantragt der/die Eintrittskanditat/in nach eigener Einschätzung seiner/ihrer Fähigkeiten frühestens drei Monate und spätestens achtzehn Monate nach Beginn der vorläufigen Chormitgliedschaft. Der Antrag auf Vorsingen erfolgt vier Wochen im Voraus, während dieser Zeit haben alle Chormitglieder die Möglichkeit zur Meinungsäußerung bezüglich der dauerhaften Mitgliedschaft des/der Eintrittskandidaten/in. Auf die Einhaltung der Fristen achten der/die Eintrittskandidaten/in und der/die Verantwortliche für das Führen der Anwesenheitslisten.

6. Bei einem Aussetzen der Mitgliedschaft im Chor, die länger als drei Monate dauert, erlischt die aktive Chormitgliedschaft. Gleiches gilt bei Unterschreitung der Teilnahmequote von 80% in drei aufeinanderfolgenden Quartalen. Zur Wiederaufnahme der aktiven Chormitgliedschaft beginnt das Eintrittsverfahren wie oben beschrieben erneut. Um unbillige Härten bei dieser Regelung in Fällen wie Krankheit und Schwangerschaft zu vermeiden, kann der Vorstand Ausnahmen beschließen.

7. Die Teilnahme an der Stimmbildung ist für alle Chormitglieder obligatorisch.

8. Notenmaterial ist sorgfältig zu behandeln und im angekündigten Zeitraum zurück zu geben. Den Termin für die Rückgabe geben die Notenwärterinnen vier Wochen im Voraus bekannt. Für eine verspätete Abgabe bzw. verlorengegangene oder beschädigte Noten ist eine angemessene Gebühr zu entrichten.

9. Ein Bleistift und eine schwarze Chormappe (bevorzugt „Black Folder“, z. B. zu beziehen unter http://www.dcvg.de/) gehören zur Standardausrüstung.

10. Zu den Konzerten wird schwarze Chorkleidung mit schwarzen Schuhen mit schwarzen Socken/Strümpfen getragen. Die Chorkleidung der Herren besteht aus schwarzem Hemd, schwarzer Hose und schwarzem Jackett. Die Chorkleidung der Damen ist schulterbedeckend und schließt ein langes Beinkleid (eine weite Hose oder einen Rock) ein.

11. Zur Rücksichtnahme auf den Gesamtchor gehört zwingend Pünktlichkeit zu allen Veranstaltungen, Proben wie Konzerten. Anwesenheit mind. 5 Minuten vor dem angesetzten Termin ist erwünscht. Die Chorprobe beginnt mit dem Einsingen.

12. Der Verein „Berliner Vokalkreis e.V.“ trägt die finanzielle Last der Chorarbeit. Deshalb wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Außerdem werden Konzerthonorare und Spenden eingesetzt, um die regelmäßigen Ausgaben zu bestreiten. Über die Höhe und die Verwendung der Umlage, die den Mitgliedsbeitrag einschließt, bestimmt die Mitgliederversammlung des Vereins, nach Vorschlägen des Vorstandes.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 25.2.2012

Zum Herunterladen:
Chorstatut (als pdf-Dokument)

Beitragsordnung (als pdf-Dokument)

BVK-Aufnahmeantrag (als pdf-Dokument)